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Vorsorge zum richtigen Zeitpunkt!

Auch so ein Tabuthema-Komplex: Vorsorge treffen für die Fälle, die sich keiner von uns wünscht. Durch meine berufliche Tätigkeit als Seniorenbetreuerin komme ich zwangsläufig häufig hiermit in Berührung. Es geht um die Patientenverfügung für den Krankheitsfall, den möglichen Organspendeausweis, um die Betreuungsverfügung für den (rechtlichen) Betreuungsfall oder die Vorsorgevollmacht, um das Testament für den Todesfall und um die Vorsorge für die eigene Bestattung.

Es gibt manche Argumente, die dafür sprechen, schon frühzeitig alles hierfür zu arrangieren. Man kann dann alles so planen, wie man es sich selbst wünscht, das Finanzielle regeln und nimmt den Angehörigen für eine kommende schwierige Zeit wichtige Entscheidungen im Vorwege ab und entlastet sie dadurch. Und für den Fall, dass es gar keine nahen Verwandten gibt, verhindert man damit den Eingriff eines Fremden in das eigene Leben bzw. gibt diesem eine Hilfestellung an die Hand, wie zu verfahren ist. Aber was leisten diese Verfügungen und welchen Zweck haben sie?

Die Patientenverfügung regelt alle medizinischen Belange und Behandlungsmethoden. Welche Verfahren sollen durchgeführt werden? Wie lange soll der eigene Körper am Leben erhalten werden? Zum Formulieren der Patientenverfügung empfiehlt es sich, diese mit dem Hausarzt in Ruhe zu besprechen und sich beraten zu lassen. Die Tücke steckt hier im Detail.

Der Organspendeausweis kann klären, was mit den eigenen Organen passieren soll, sofern der Tod festgestellt worden ist. Will man etwas spenden und wenn ja, was? Man kann durch eine Organspende Leben retten bzw. die Lebensqualität von anderen Menschen verbessern.

Die Notwendigkeit einer rechtliche Betreuung kann jeden von uns treffen, beispielsweise durch einen schweren Unfall, der ein Koma zur Folge hat. Dann ist es wichtig, dass jemand für uns handeln kann und in unserem Sinne Dinge erledigt. Eine Möglichkeit ist, eine Vorsorgevollmacht auszufertigen. Diese berechtigt dann den Bevollmächtigten, uns in unserem Sinne zu vertreten, z.B. gegenüber Kreditinstituten, Behörden oder in gesundheitlichen Fragestellungen. Der Umfang wird in der Vorsorgevollmacht ausführlich definiert. Sofern keine Vollmacht besteht, wird vom Amtsgericht im Bedarfsfall ein rechtlicher Betreuer bestellt, der dann relevante Entscheidungen treffen muss. Eine Betreuungsverfügung kann wiederum definieren, wer, wann, was verfügen darf. Für Vorsorgevollmacht und auch Betreuungsverfügung gibt es gute Vorlagen, die als Basis dienen können. Im Zweifelsfall kann ein Notar-Termin zwecks Beratung und notarieller Beurkundung hinzugezogen werden.

Das Testament regelt den Nachlass. Was soll an wen vererbt werden? Wie soll verfahren werden? Auch hier kann die Hinzuziehung eines Notars sinnvoll sein.

Wenn man die Vorsorge für die eigene Bestattung treffen möchte, dann muss man sich mit dem irgendwann anstehenden eigenen Tod befassen und sich den Fragen zur Bestattung stellen: Erd- oder Feuerbestattung? Erdwahlgrab, Reihengrab oder anonyme Erdbestattung? Wie soll die Trauerfeier ausgerichtet sein? Zahlreiche Fragen, die es zu bedenken gilt...und die sicherlich nicht einfach zu beantworten sind, da man über etwas nachdenkt, was man selbst nicht (bewusst) miterleben wird. Aber auch hier gilt: es kann die Angehörigen in der Zukunft entlasten, diese Fragen alleine oder in Abstimmung mit den nahestehenden Angehörigen zu entscheiden. Bestattungsunternehmen bieten hier eine ratgebende Unterstützung an.

Und wie möchten wir für all diese Fälle vorsorgen? Natürlich eigentlich gar nicht...aber das genau ist der Knackpunkt. Wir alle wissen, dass unser Leben von Krankheit heimgesucht werden kann und auf Erden endlich ist. Und vielleicht wissen wir sogar um die Notwendigkeit dieser Verfügungen - dennoch wird dies Thema im Alltag immer wieder fortgeschoben und bleibt unerledigt. Auch bei mir ist das so. Aber immerhin habe ich es inzwischen auf meiner "Agenda", um es anzugehen und für mich zu definieren.

PS: Und auch für dieses Thema gilt, wichtig ist nur, dass wir uns aktiv für oder gegen solch eine Vorsorge entschieden haben. Auch hier gibt es kein richtiges oder falsches Vorgehen (siehe auch meinen Blogartikel vom 02.07.2015) - jeder sollte seinen eigenen Weg wählen.

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