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Betreuung oder Vollmacht?!

Im Juli hatte ich über die Optionen zur "Zukunfts-Vorsorge" geschrieben. Unter anderem sprach ich auch über "rechtliche Betreuung" und "Vollmacht".

Jetzt erreichte mich eine Anfrage, wo da nun genau der Unterschied sei? Und ob es nicht so wäre, dass man keinen rechtlichen Betreuer bekommen würde, wenn man Angehörige habe.

Gerne bringe ich noch etwas mehr "Licht in das Dunkel". Denn es ist nicht ganz einfach...

Mit einer Vollmacht kann man kann man einen Bevollmächtigten berechtigen, Handlungen im Namen des Vollmachtgebers vorzunehmen. Dies kann z.B. eine Kontovollmacht sein, um über ein Konto zu verfügen oder auch eine Generalvollmacht, mit der man als Bevollmächtigter sehr umfassende Vollmachtsrechte übertragen bekommt. Grundsätzlich ist der vorgelegten Vollmacht durch Dritte Folge zu leisten und die ausgeführten Handlungen unterliegen keinerlei Prüfung durch Dritte. Eine Vollmacht kann der Vollmachtgeber jederzeit widerrufen und somit die Bevollmächtigung zurückziehen.

Die rechtliche Betreuung hingegen ist eine gerichtliche Verfügung, die vom zuständigen Amtsgericht erlassen wird. Voraussetzung hierfür ist, dass das Amtsgericht "angerufen" wird, also jemand das Amtsgericht informiert, dass eine Person ggf. unter Betreuung zu stellen ist. Dies kann der Fall sein, wenn körperliche oder geistige Einschränkungen vorliegen und die betroffene Person (vorübergehend) nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen frei zu äußern.

Grundsätzlich gibt es verschiedene Bereiche der rechtlichen Betreuung: Zum Beispiel die Gesundheitsvorsorge, die Finanzvorsorge oder auch die Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden.

Die rechtliche Betreuung wird durch vom Amtsgericht bestellte rechtliche Betreuer umgesetzt. Zu unterscheiden ist hier zwischen ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern und Berufsbetreuern. Bei den ehrenamtlichen kann es sich um Familienangehörige handeln oder auch um fremde Personen, die sich zu diesem Ehrenamt bereit erklärt haben. Berufsbetreuer üben die rechtliche Betreuung als Beruf aus. Üblicherweise erhalten die ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer die Betreuungsfälle, die unkomplizierter in der Aufgabenstellung sind. Und zumeist haben diese Betreuer maximal 2-3 Betreuungen. Die Berufsbetreuer arbeiten hauptberuflich als Betreuer und sie haben durchschnittlich 20-30 Betreute zeitgleich; teilweise sogar 50 Betreuungen. Häufig handelt es sich um Juristen oder auch Personen mit einem sozialen Berufshintergrund.

Eine rechtliche Betreuung kann jeden "treffen", es sei denn, es wurde eine Vorsorgevollmacht

erteilt, sodass gewährleistet ist, dass die Rechte von einem Bevollmächtigten ausgeübt werden können. Man hat aber auch die Möglichkeit, über eine sogenannte Betreuungsverfügung festzulegen, wer als rechtlicher Betreuer bei Bedarf eingesetzt werden soll. Grundsätzlich ist es jedoch sowieso so, dass die Amtsgerichte bevorzugt einen Familienangehörigen als rechtlichen Betreuer wählen. Sollte es keine Angehörigen geben oder sollten diese die Betreuung nicht übernehmen können oder wollen, erst dann kommt eine Betreuung durch Dritte in Frage.

Fazit: Auch wenn man Angehörige hat, kann eine rechtliche Betreuung erfolgen. Mit einer Betreuungsverfügung kann man für den Fall der Fälle Vorsorge treffen und beizeiten festlegen, wer eine notwendige Betreuung übernehmen soll.

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